17. Februar 2023
Mit Wirkung vom 10.06.2021 ist das SGB VIII mit Art. 1 des KJSG umfassend verändert worden. Die sehr gelungenen Regelungen können die Kinder- und Jugendhilfe sehr fortschrittlich zum Wohle der jungen Menschen und ihrer Familien weiterentwickeln. Allerdings stellt die Reform die Träger der Jugendhilfe auch aktuell noch vor ganz erhebliche Herausforderungen. Insbesondere die Beratungsaufgabe nach § 10a SGB VIII, das inklusive Hilfeplanverfahren und die Neuordnung des Leistungsrechts verlangt...