Seit einigen Wochen zirkuliert in der Fachöffentlichkeit ein Papier mit der Überschrift "Referentenentwurf des BMFSFJ, Entwurf eines Gesetzes zur Ausgestaltung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG)". Eine Veröffentlichung dieses Entwurfs steht noch aus. Dennoch ist bereits jetzt erkennbar, dass das Kinder- und Jugendhilferecht mit diesem Gesetzesentwurf sehr fortschrittlich zum Wohle der Kinder fortgeschrieben werden kann. Das Leistungsrecht wird umfassend neu strukturiert und kindzentrierter ausgerichtet. Auch die Planung und Steuerung des Leistungsgerechts soll mit Hilfe- und Leistungsplan sowie Konferenz fortschrittlich weiterentwickelt werden. Dies wird auch Auswirkungen auf den inklusiven Kinderschutz haben. Da die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Subsidiaritätsgrundsatz von Trägern der freien Jugendhilfe erbracht werden, wird auch der Fortentwicklung des Leistungserbringerrechts entscheidende Bedeutung für eine gelingende Kinder- und Jugendhilfe zukommen. Hier fehlen aktuell noch dringend notwendige Neuregelungen in der Arbeitsfassung des Referentenentwurfs.
Mit dem Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe (www.fzkj.de) unterstüzten wir die Träger der Jugendhilfe und bieten hierzu und zu anderen Themen Fortbildungsveranstaltung an. Erste Fortbildungen zum IKJHG werden am 23.09.2024 und 24.10.2024 stattfinden. Für Rückfragen stehe ich gerne per Mail (kepert@hs.kehl.de) zur Verfügung.