Die Erstellung von Rechtsgutachten zählt zu den klassischen Tätigkeitsfeldern eines Rechtsprofessors. Sehr gerne bereite ich in Ihrem Auftrag gutachterlich Rechtsfragen im Bereich des Öffentlichen Rechts – insbesondere des Kinder- und Jugendhilferechts sowie des Sozialleistungsrechts – auf.
Gerne berate ich Körperschaften des öffentlichen Rechts und freie Träger außergerichtlich zu Fragestellungen rund um das Öffentliche Recht mit Schwerpunkt auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendhilferechts sowie des Sozialleistungsrechts. Nach § 67 Abs. 2 S. 1 VwGO und gem. § 73 Abs. 2 S. 1 SGG kann ich als Rechtsprofessor auch die Prozessvertretung vor der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit übernehmen.
Gerne berate ich Körperschaften des öffentlichen Rechts und freie Träger auch bei Verhandlungen über Entgelt- und Leistungsvereinbarungen. Aufgrund meiner Tätigkeit als Vorsitzender der Schiedsstelle SGB VIII Baden-Württemberg übe ich diese Beratungstätigkeit allerdings nur außerhalb Baden-Württembergs aus.