SGB VIII Reform: Die inklusive Weiterentwicklung nimmt Fahrt auf!

Mit Wirkung vom 10.06.2021 ist das SGB VIII mit Art. 1 des KJSG umfassend verändert worden. Die sehr gelungenen Regelungen können die Kinder- und Jugendhilfe sehr fortschrittlich zum Wohle der jungen Menschen und ihrer Familien weiterentwickeln. Allerdings stellt die Reform die Träger der Jugendhilfe auch aktuell noch vor ganz erhebliche Herausforderungen. Insbesondere die Beratungsaufgabe nach § 10a SGB VIII, das inklusive Hilfeplanverfahren und die Neuordnung des Leistungsrechts verlangt Jugendämtern einiges ab. Aktuell kommt der Aufgabe des Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII für die Weiterentwicklung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe besondere Bedeutung zu.

 

Abseits der verfassungsrechtlichen Diskussion über die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (s. hierzu https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinderrechte/kinderrechte-ins-grundgesetz) wird aktuell – von der breiten Fachöffentlichkeit vielleicht eher unbemerkt – über eine kindzentrierte Neuausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Im Zentrum der Diskussion steht dabei die Hilfe zur Erziehung und die Anspruchsinhaberschaft. Über mögliche Optionen für eine Fortentwicklung des Leistungsrechts wurde am 14. Februar 2023 in der zweiten Sitzung im Prozess „Gemeinsam zum Ziel – Wir gestalten die Inklusive Kinder- Jugendhilfe“ (https://gemeinsam-zum-ziel.org/) unter Leitung von Staatssekretärin Ekin Deligöz intensiv beraten. Als Sachverständiger habe ich hierzu Vorschläge für die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eingebracht. Hierbei geht es insbesondere um das Rechtsverhältnis Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe, die materielle Anspruchsinhaberschaft und die Ausgestaltung des Leistungszugangs.

Mit dem Freiburger Zentrum für Kinder- und Jugendhilfe (www.fzkj.de) unterstüzten wir die Träger der Jugendhilfe und bieten hierzu und zu anderen Themen Fortbildungsveranstaltung an. Für Rückfragen stehe ich gerne per Mail (kepert@hs.kehl.de) zur Verfügung.